Verhinderungspflege und Kurzeitpflege

Ich habe festgestellt das einige die Pflegegeld bekommen, immer noch nix von der Verhinderungspflege wissen oder gehört haben. 

 

Die Verhinderungspflege steht euch zu. Das heißt, eure Pflegeperson kann für 42 Kalendertage im Jahr in Urlaub gehen, während dessen euch eine andere Person als Ersatz Pflegt. WICHTIG dabei ist, das die Person nicht aus der Familie kommt, sprich nicht mit euch Verwand, Verschwägert ist. Am besten nehmt ihr einen Freund/Freundin die die Vertretung für eure Pflegeperson ist. Warum? Weil ein Familienmitglied nur Fahrkosten abrechnen kann, die es in der Zeit für euch gemacht hat. (Habe einmal diese Fehler gemacht)


Für Pflegegrad 2 -5 gibt es somit 1612 € zusätzlich im Jahr,  plus bis zu 50 Prozent der nicht verbrauchten Kurzzeitpflege (806 Euro) (Dies muss mit angekreuzt werden auf dem Antrag!)

 

Musterantrag der Barmer, den euch mal ausgefüllt habe als Beispiel!

 Die Punkte mit den  ! solltet ihr genauso ankreuzen!

Diesen hier reicht ihr als erstes ein bei der KK. 

 

Wichtig ist, das ihr die Original Unterschriften drauf habt! 

Diesen reicht ihr ein, wenn der Urlaub um!

 

ACHTUNG! WENN IHR 8 STUNDEN ANKREUZT, WIRD EUCH DAS PFLEGEGELD IN NÄCHSTEN MONAT (nach dem Urlaub) UM DIE HÄLFTE GEKÜRZT!

WENN IHR ABER 6 ODER 7 STUNDEN ANGEBEBT UND EINE ABRECHNUNG BEILEGT; DANN BEKOMMT IHR DAS VOLLE PFLEEGELD WEITERGEZAHLT!
ZB: 6 Stunden a 13,40€ 
6 Stunden x 5 Tage x 13,40€ x 4 Wochen = 1608 €

 

Hier findet ihr die Links zu den Krankenkrassen um die Anträge downloaden zu können.

Barmer    - rechts in der Spalte findet ihr alles - Antrag auf Verhinderungspflege und Musterrechnung Verhinderungspflege

Bei der AOK habe ich keinen Antrag zum Downloaden gefunden, dort müsst ihr euch einfach Telefonisch bei denen melden oder vor Ort zur KK gehen und euch den Antrag holen.
Bei der TechnikerKrankenkasse könnt ihr euch den Antrag dirket Downloaden.


DAK   hier kam man das ganze direkt ONLINE ausfüllen

Jede Krankenkasse macht es mit den Anträgen anders. Deswegen erkundigt euch zur Not Telefonisch bei Ihnen. Aber wichtig ist, es steht euch zu und ihr solltet euch das Geld nicht entgehen lassen. 



Übrigens: Ist deine Pflegeperson nur stundenweise verhindert, zahlt die Krankenkasse - Pflegekasse dein Pflegegeld ungekürzt weiter. Bei einer ganztägigen Verhinderung (ab 8 Stunden pro Tag) erhälst du für bis zu 6 Wochen im Jahr die Hälfte des zuletzt bezogen Pflegegeldes.  

Ein Beispiel wie man es auch machen kann:

 Die "stundenweise Verhinderungspflege". So kann man seiner eigentlichen Pflegeperson beispielsweise am Wochenende freigeben und sich z.B. im Monat 20 Stunden zu je 10€ die Stunde pflegen lassen. Diese Art der Pflege wird dann nämlich auch nicht auf das eigentliche Pflegegeld angerechnet und wenn man das aufs Jahr rechnet, bekommt die Pflegeperson viel länger frei als nur 42 Tage im Jahr, denn bei 2 Stunden täglich und 10 Tagen im Monat, kommen wir auf 120 freie Tage im Jahr.

 Dafür macht man sich eine Tabelle mit den Zeiten fertig, also den Leistungsnachweis und schickt diesen regelmäßig an die Krankenkasse, um das Geld gleich auf das Konto der Pflegekraft überweisen zu lassen. Dieses klein wenig an Mehraufwand durch einen Leistungsnachweis und dem Gang zur Post, sollte jedem die Entlastung der eigenen Pflegekraft wert sein. Es ist schon ein Unterschied ob man seinem Pfleger nun 42 oder 120 Tage im Jahr frei gibt, wir sind schließlich keine Pflegedienste, die 12 Tage am Stück arbeiten lassen, um dann 2 Tage frei zu geben.

Jeder muss es für sich entscheiden, wie er es macht. Wichtig ist nur das es einem zusteht, egal auf welche Weise man es einreicht.  Ich hoffe euch damit ein bisschen auf die Sprünge geholfen zu haben!

2 Kommentare:

  1. Danke für die tolle Erklärung! Niemand , nicht mal die Krankenkasse wusste wie man die Formulare ausfüllt! Du hast uns sehr geholfen und wir sind endlich in den Genuss der uns zustehenden Leistungen gekommen.

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  2. Es gibt neue Formulare! Die sehen umfangreicher aus.

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Danke für dein Kommentar... dickydackel