Kleine Karte, große Wirkung?
Der
Schwerbehindertenausweis: Wie bekomme ich ihn?
Ist der
Diabetes Grund genug?
Der Diabetes
macht dir Probleme im Alltag, auch am Arbeitsplatz. Zum Beispiel wegen häufiger
Unterzuckerungen. Ob der Chef das noch lange mitmacht? Du überlegst, ob dir ein
Schwerbehindertenausweis den Job sichern und das Leben erleichtern würde.
Was spricht
für einen Schwerbehindertenausweis, was dagegen?
Vorteile:
- Erhöhter Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub (eine Arbeitswoche)
- Freistellung von Mehrarbeit
- Vorzeitige Altersrente
- Steuerbefreiung
Mögliche
Nachteile:
- Schwerbehinderung ist "aktenkundig"
- Abschluss von Versicherungen erschwert
- Probleme bei der Jobsuche (Schwerbehinderung kann, muss aber nicht angegeben werden)
Der Antrag:
Du stellst
einen Antrag beim örtlichen Versorgungsamt oder einer anderen Behörde. Wer
zuständig ist und wo es die Formulare gibt, weiß deine Stadt oder
Gemeindeverwaltung. Auch im Internet findest Du Anträge zum Herunterladen.
Das ist
wichtig!
Voraussetzung für eine Schwerbehinderung durch Diabetes
- Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen täglich und selbstständiger Anpassung der Dosis an Mahlzeiten, Sport etc. Blutzuckermessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein (Blutzuckertagebuch über die letzten drei Monate)
- Der Diabetes muss die Lebensführung "durch erhebliche Einschnitte gravierend beeinträchtigen"
Tipps:
- Schilder deine Beeinträchtigungen durch den Diabetes im Antrag ausführlich (z.B. häufige oder schwere Unterzuckerungen, die Hilfe von anderen erfordern, gestörter Schlaf durch nächtliches Messen und Spritzen, Schwierigkeiten in der Schule/Ausbildung/Beruf, Folgeerkrankungen, psychische Probleme)
- Informiere deine Ärzte, bei denen Du in Behandlung bist, über den Antrag, damit sie auf Rückfragen vorbereitet sind.
Ab in die Post ...
Den Antrag
samt Unterlagen sendest du als Einschreiben ans Versorgungsamt.
Im
Versorgungsamt werden die eingereichten Unterlagen gesichtet und, wenn nötig,
zusätzliche Befundberichte von den behandelnden Ärzten angefordert. Die
zuständige Ärztin beurteilt die Befunde. Anhand ihres Urteils entscheidet die
Sachbearbeiterin über den Grad der Behinderung (GdB).
Ab einem GdB
von 50 giltst du als Schwerbehindert. Den Freistellungsbescheid des Versorgungsamtes
mit deinem GdB erhältst du mit der Post. Der Bescheid dient als Grundlage für
den Schwerbehindertenausweis. In einigen Bundesländern wird der Ausweis
zusammen mit den Bescheid verschickt (dazu wird im Antrag auf Schwerbehinderung
bereits ein Passfoto erbeten), in anderen musst du den Ausweis noch beantragen.
Endlich: Der
Bescheid!
Das
Versorgungsamt gesteht dir einen GdB von 50 zu.
Abgelehnt?
Dagegen kannst du Widerspruch einlegen.
Tipp: Ein
Anwalt hilft dir dabei. Du:"Was raten Sie mir?" Anwalt:" Sie sollten genau Begründen,
warum die Einschätzung zu niedrig war."
Wird Dein
Antrag abgelehnt oder liegt dein GdB unter 50 Prozent, kannst du den Bescheid
widersprechen. Dein schriftlicher Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach
Zustellung des Bescheids beim Versorgungsamt eingegangen sein. Am besten du
holst dir Unterstützung für das Widerspruchsverfahren: bei den Sozialverbänden
VdK oder SoVD oder einem spezialisierten Anwalt.
Widerspruch
abgelehnt?
Dagegen
kannst du vor dem Sozialgericht klagen.
Das
Gerichtsverfahren ist kostenfrei, ein Anwalt nicht nötig, aber zu empfehlen.
Auch hier beraten der VdK oder SoVD. Bevor du einen Anwalt beauftragst: Frag
nach den entstehenden Kosten.
Der Ausweis
gilt in der Regel für fünf Jahre! Denk bitte daran, rechtzeitig einen neuen zu
beantragen.
Ausweis auch
für Kinder?
Der Antrag
auf Schwerbehinderung wird bei vielen Kindern mit Typ-1-Diabetes positiv (GdB
von 50) beschieden. Unabhängig davon erhalten die Kinder und Jugendlichen, bis
sie 16 Jahre alt sind, das Merkzeichen H für Hilflosigkeit. Hilflos heißt in
diesem Fall, dass sie im Umgang mit dem Diabetes noch nicht (völlig)
selbstständig sind. Auch der Schwerbehindertenausweis für Kinder hat Vorteile,
kann aber ebenso Nachteile mit sich bringen.
Das sollten
Eltern vor dem Antrag bedenken!
Die
Vorteile: zum Beispiel freie Fahrt mit dem meisten öffentlichen
Verkehrsmitteln, ermäßigte Eintrittspreise etwa für Bäder oder Zoos und ein
Steuerfreibetrag von 3700 € für die Eltern. Nach dem 16. Lebensjahr wird die
Schwerbehinderung neu geprüft, der GdB
häufig auf 40 abgestuft.
Mögliche
Nachteile: Bleibt ein GdB von 50 bestehen und gibt ihn bei einer Bewerbung an,
könnte das einen Arbeitgeber abschrecken. Und ein GdB von 50 kann den Abschluss
bestimmter Versicherungen, der ohnehin wegen des Diabetes häufig erschwert ist,
zusätzlich behindern - hier muss man sowohl den Diabetes als auch die
Schwerbehinderung angeben.
*Quelle: Diabetes Ratgeber - Augabe März 2019
*Quelle: Diabetes Ratgeber - Augabe März 2019
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Danke für dein Kommentar... dickydackel